You never work alone!
You never work alone!

Ethik-Kodex

Man sollte vor Ethik keine Ehrfurcht im klassischen Sinne haben. Denn bitte bedenken Sie, das Wort Ehrfurcht besteht buchstabenmäßig zu zwei Dritteln aus dem Wort Furcht. Und man sollte Ethik nicht fürchten.

 

Präambel

 

Zeitarbeit ist Arbeit mit Zukunft und stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen. Dies verstehen wir, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und seine Mitgliedsunternehmen, als eine bindende Verpflichtung. Deshalb gestalten wir unsere Arbeit mit Mitarbeitern, Kundenunternehmen, Wettbewerbern, Sozialpartnern und gegenüber der Gesellschaft als Ganzes nach ethischen Grundsätzen. Als Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche setzen wir damit richtungsweisende Maßstäbe für eine zukunftsorientierte Arbeitswelt. Wir bekennen uns mit diesem Ethik-Kodex zu der besonderen Verantwortung: Wir sind unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument für die Wirtschaft, Arbeitgeber zur Integration und zur beruflichen Entwicklung für unsere Mitarbeiter und zuverlässiger Personaldienstleister beim Zusammenführen von Arbeit und Arbeitnehmern. Wir handeln dabei insbesondere nach den folgenden Leitwerten, die wir in allen Beziehungen der Zusammenarbeit achten und im Gegenzug von unseren Kooperationspartnern erwarten:

 

        F A I R N E S S     Z U V E R L Ä S S I G K E I T     R E S P E K T

 

V E R T R A U E N     S E R I O S I T Ä T

 

Mit den folgenden Regeln stellen wir die Transparenz in unseren ethischen Grundsätzen her, die damit klar nachvollziehbar, einforderbar und überprüfbar sind. Dieser Ethik-Kodex steht für eine nachhaltige Qualitätssicherung von Zeitarbeit über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wir verstehen ihn als lebendiges Regelwerk, das mit der Fortentwicklung der Zeitarbeit weiter wachsen wird.

 

Jedes Mitgliedsunternehmen des iGZ verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln und stellt sich jederzeit einer unvoreingenommenen Prüfung auf der Grundlage dieses Ethik-Kodexes. Diese sanktionsbewehrte Verpflichtung stellt sicher, dass dieser EthikKodex tatsächlich gelebt wird.

 

iGZ-Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber

 

Die Mitglieder des iGZ verpflichten sich zur Einhaltung aller Arbeits- und Sozialgesetze, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitglieder des iGZ verpflichten sich zur Einhaltung der in den Tarifverträgen vorgesehenen Arbeitsbedingungen. Die Mitglieder des iGZ gestalten das Bewerbungsverfahren fair, transparent und mit Wertschätzung gegenüber dem Bewerber. Erfolgt die Bewerbung auf eine Stellenausschreibung, wird der Bewerber über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung kann auch in der Mitteilung über die Aufnahme der Bewerberdaten in eine Datenbank liegen. Personenbezogene Daten aus der Bewerbung werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Bewerbers in eine Datenbank aufgenommen. Die Weitergabe dieser Daten an potenzielle Kundenunternehmen erfolgt nur in Absprache mit dem Bewerber.

 

Dem Mitarbeiter werden alle einstellungsrelevanten Informationen wie Arbeits- und Tarifvertrag vorgelegt und erläutert. Dem Mitarbeiter sollte eine Tarifbroschüre oder eine schriftliche Zusammenfassung des iGZ-Tarifwerkes zur Verfügung gestellt werden. Der Mitarbeiter wird über Änderungen im iGZ-Tarifwerk informiert. Arbeitsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Das gilt auch für einsatz- und vertragsbezogene Absprachen.

Die Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Eignung und beruflichen Ziele auf der Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beschäftigt. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

 

Der Mitarbeiter wird kontinuierlich entsprechend den Einsatzerfordernissen und seiner persönlichen Bedürfnisse betreut. Dazu gehören insbesondere:

 

- Durchführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche und Überprüfung der
  Mitarbeiterzufriedenheit

- Fragen zum Arbeitsverhältnis (z.B. zur Lohnabrechnung) werden zeitnah   
  beantwortet. Die Lohnabrechnung ist möglichst verständlich zu halten

- Gewährleistung der Sicherheit sowie des Arbeits-, Gesundheits- und
  Umweltschutzes vor und während des Einsatzes, dazu gehören regelmäßige
  Arbeitsplatzbesichtigungen

- Überprüfung der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit durch
  Arbeitsplatzanalysen.

 

Die berufliche Karriereplanung der Mitarbeiter wird von den Mitgliedern des iGZ unterstützt. Sie fordern und fördern Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Die im Zeitarbeitsverhältnis erworbenen Kompetenzen werden dokumentiert (z.B. im Kompetenzpass). Ein professionelles Beschwerdemanagement stellt sicher, dass Beschwerden von Mitarbeitern zielgerichtet, lösungsorientiert und ohne Nachteile für den Mitarbeiter behandelt werden. Kann betriebsintern keine Einigung erzielt werden, ist die Kontakt- und Schlichtungsstelle (vgl. nachfolgend) für den Mitarbeiter ein zusätzlicher Ansprechpartner.

 

Die langjährige Beschäftigung bei einem Zeitarbeitsunternehmen unterstreicht die Attraktivität der Zeitarbeit in Deutschland und ist Ausweis eines durch gute Zeitarbeit gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Auf der anderen Seite verdeutlicht die Übernahme von Mitarbeitern durch das Kundenunternehmen die Rekrutierungsfunktion der Zeitarbeit und unterstreicht die Bedeutung von Zeitarbeitsunternehmen bei der Zusammenführung von Arbeit und Arbeitnehmern. Der Wunsch des Mitarbeiters auf einen Wechsel des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Kündigungsfristen wird nicht behindert. Der Wechsel wird professionell begleitet.

 

iGZ-Mitgliedsunternehmen als Auftragnehmer

 

Die Mitglieder des iGZ sind verlässliche Partner des Kundenunternehmens in allen Personalangelegenheiten. Sie pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kunden, die z.B. durch regelmäßige Befragungen sichergestellt wird.

Die Mitglieder des iGZ beraten den Kunden vor der Auftragsannahme und legen alle auftragsrelevanten Informationen offen. Die Mitglieder des iGZ verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit der Vertragsvorbereitung und Vertragsdurchführung vom Kunden erhaltenen Informationen.

 

Die Mitglieder des iGZ nehmen nur dann einen Auftrag an, wenn sie nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sie in der Lage sind, Personal in ausreichender Zahl und passender Qualifikation zu stellen.

Zahlt das Kundenunternehmen über das iGZ-DGB-Tarifwerk hinausgehende Leistungen und wünscht es die Weitergabe dieser Leistungen (z.B. Prämien, Zuschläge, Sonderleistungen), werden diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abgaben an die Mitarbeiter weitergegeben.

 

Die Kundenunternehmen werden in die Weiterbildung und Personalentwicklung der Mitarbeiter in einer für sie bedarfsgerechten Weise einbezogen. Zum Selbstbild der Zeitarbeit gehört, dass die Zeitarbeitnehmer mit Fairness und Respekt behandelt werden. iGZ-Mitglieder wirken darauf hin, dass Kundenunternehmen einen wertschätzenden Umgang mit Zeitarbeitern pflegen. iGZ-Mitgliedsunternehmen unterstützen ihre Kundenunternehmen bei der angemessenen Einbindung der Zeitarbeitnehmer in das soziale und fachliche Umfeld.

 

iGZ-Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb

 

Die Mitglieder des iGZ bekennen sich uneingeschränkt zum fairen Wettbewerb. Dazu gehört der faire und kollegiale Umgang mit anderen Personaldienstleistern. Sofern Anbahnungsgespräche mit Mitarbeitern anderer Personaldienstleister geführt werden, geschieht dies unter strenger Beachtung der im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb enthaltenen und durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze.

 

Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder des iGZ

 

- Mitarbeiter nicht zu verleiten, unter Verstoß gegen die Kündigungsfristen
  rechtswidrig den Arbeitsplatz zu wechseln.

- Mitarbeiter nicht auf dem Betriebsgelände des Kundenunternehmens zum Zweck
  der Abwerbung anzusprechen.

- Mitarbeiter nicht mit bewusst unzutreffenden Verdienstmöglichkeiten zum
  Wechsel des Arbeitsplatzes zu verleiten. 

 

iGZ-Mitgliedsunternehmen im Verhältnis zu Sozialpartnern, Behörden und zur Öffentlichkeit

 

Die Zeitarbeit ist ein wichtiger Teil einer sich verändernden Arbeitswelt. Die iGZ-Mitgliedsunternehmen sind sich ihrer daraus sich ergebenden besonderen Verantwortung bewusst und gestalten diese Veränderungen aktiv mit. Sie treten deshalb für eine stetige Verbesserung der Qualität und für eine Weiterentwicklung der Branche ein.

Die Mitgliedsunternehmen setzen sich für die Fortführung der Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften und für eine Weiterentwicklung der Tarifverträge ein. Sie gestalten die Tarifpolitik aktiv mit.

 

Die Mitgliedsunternehmen des iGZ bieten einen offenen, sachbezogenen, vom gegenseitigen Respekt getragenen Dialog mit den Sozialpartnern und fordern ihn im Gegenzug von den Sozialpartnern ein.

Die Mitgliedsunternehmen des iGZ sind seriöse und kompetente Ansprechpartner in allen Fragen der Zeitarbeit, insbesondere gegenüber der Politik, den Medien und Behörden. Die iGZ-Mitgliedsunternehmen sorgen für Transparenz und Seriosität der Zeitarbeit. Damit tragen sie entscheidend zur Akzeptanz der Zeitarbeit in der Gesellschaft bei. 

 

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